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Risiko-Unfallversicherung

Eine Risiko-Unfallversicherung, oder private Unfallversicherung bietet zusätzlichen Schutz beim Sport, in der Freizeit und auch im Haushalt, denn der gesetzliche Unfallschutz erstreckt sich lediglich auf Tätigkeiten bei der Arbeit, sowie auf den Wegen hin zur Arbeit und von der Arbeit nach Hause. Selbst Unfälle, die sich ereignen wenn man Umwege fährt, sind durch die gesetzliche Unfallversicherung nicht abgesichert. Der gesetzliche Unfallschutz schützt lediglich auch nur einen bestimmten Personenkreis, nämlich Arbeitnehmer, Schüler und Studenten, sowie Kindergartenkinder. Hausfrauen, Selbstständige und Arbeitslose sind überhaupt nicht versichert. Durch eine Risiko-Unfallversicherung kann sich aber insbesondere diese Personengruppe absichern gegen mögliche finanzielle Folgen eines Unfalls. Leistungen, die eine Risiko-Unfallversicherung dabei erbringt, sind zum Beispiel finanzielle Hilfen bei einer möglicherweise erforderlichen Umschulung, oder einem aufgrund von Unfallfolgen notwendigen Berufswechsel, ebenso wie die Finanzierung von möglicherweise erforderlichen Umbauten in der Wohnung, oder im Haus, falls in Folge des Unfalls eine Behinderung vorliegt, die es ansonsten unmöglich machen würde in dem Haus oder Wohnung weiterhin zu wohnen. Die Höhe der Leistungen ist dabei abhängig von dem Grad der Invalidität, die in Folge eines Unfallereignisses möglicherweise besteht. Eine Risiko-Unfallversicherung leistet aber auch so genannte Vorschussleistungen bei schwerwiegenden Unfallverletzungen. Das heißt bei besonders schweren Unfallverletzungen garantiert eine Risiko-Unfallversicherung meist schnelle und unbürokratische Hilfe in Form von Geldleistungen, damit zum Beispiel eine teure und ansonsten eventuell unerschwingliche Spezialbehandlung bezahlt werden kann. Und auch wenn der Versicherungsnehmer in Folge eines Unfalls verstirbt, bleiben die Angehörigen nicht ohne Versorgung zurück. Durch die Todesfallleistung der Risiko-Unfallversicherung können dann zum Beispiel durch den Tod des Versicherungsnehmers entstehende Probleme gelöst, oder zumindest gelindert werden.

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